Informationen zum

witterungsbedingten Schulausfall

Bei extremen Wetterverhältnissen (z.B. Glatteis, Hitze, Sturm,...) kann es mitunter zu kurzfristigen Unterrichtsausfällen kommen. Ziel ist es, die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg sowie bei der Schülerbeförderung zu gewährleisten.

Die Entscheidung, ob Unterricht ganz oder teilweise nicht stattfindet, trifft der Landkreis. Diese Entscheidung erfolgt meist in den frühen Morgenstunden des jeweiligen Schultages, um aktuelle Wetterentwicklungen berücksichtigen zu können.



Bitte richten Sie sich NICHT nach eventuellen Meldungen in sozialen Netzwerken! Diese sind oft fehlerhaft.

Die zuverlässige Bekanntgabe eines Unterrichtsausfalls erfolgt über folgende Kanäle:


Die Information über einen witterungsbedingten Schulausfall ist erst verbindlich, wenn er über diese Kanäle erfolgt.

Eine verbindliche Information erhalten Sie anschließend selbstverständlich auch über die Schulcloud.


Besonderheiten bei Hitzefrei

Bei hohen Temperaturen kann die Schulleitung für einzelne oder alle Klassen des Primar- und des Sekundarbereichs I und II Hitzefrei gewähren, sofern der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen.


Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Die Schule gewährleistet für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, eine Notbetreuung.

(https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisation/unterricht/schulausfall-bei-extremen-wetterverhaeltnissen).